Der US Cloud Act

Der US Cloud Act: Überlegen Sie sich gut, wo Sie Ihre Daten speichern.

Die USA haben im März den so genannten Cloud Act verabschiedet. Das neue Gesetz gewährt den amerikanischen Behörden Zugriff auf die Server von amerikanischen Technologieunternehmen und IT-Dienstleistern – selbst dann, wenn sich diese im Ausland befinden.

Für Schweizer Nutzer bedeutet die neue Regelung konkret, dass Daten, die in Datencentern von US-Unternehmen gespeichert sind, auch dann nicht vor dem Zugriff von US-Behörden sicher sind, wenn sich die Datencenter in der Schweiz befinden. Das Gesetz geht sogar so weit, dass die Behörden den betroffenen IT-Dienstleistern verboten werden kann, ihre Kunden über eine Abfrage von Benutzerdaten zu informieren.

Ein gerichtlicher Beschluss ist für den Zugriff zudem nicht notwendig, weil er auf Basis von bilateralen Abkommen zwischen den US-Behörden und den Unternehmen erfolgt. Immerhin: Im Gegenzug sollen ausländische Behörden zu den gleichen Bedingungen ebenfalls Zugriff auf US-Server erhalten.

Die Vorteile einheimischer Datencenter
Schweizer Nutzer, die auf Nummer sicher gehen wollen, dass ihre Daten vor heimlichen Zugriffen von amerikanischen Behörden geschützt sind, sollten sich deshalb entweder für einen einheimischen Anbieter von Datenspeicher-Diensten entscheiden oder zumindest für einen anderen, nicht-US-amerikanischen.
Abgesehen von der juristischen Situation sprechen aber auch andere Argumente für Schweizer Anbieter mit Datenspeicherung in der Schweiz. Die gut ausgebaute Schweizer Informatik- und Kommunikations-Infrastruktur hierzulande trägt nämlich entscheidend zur Zuverlässigkeit der hiesigen Datacenter bei. Zudem gehört die Schweiz auch hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Stromversorgung zu den Ländern mit Vorbildfunktion. Ein weiteres, nicht zu vernachlässigendes Argument ist schliesslich der allgemein wirtschafts- und unternehmensfreundliche Standort Schweiz mit seinen gut ausgebildeten Arbeitnehmenden.