Für Schweizer Nutzer bedeutet die neue Regelung konkret, dass Daten, die in Datencentern von US-Unternehmen gespeichert sind, auch dann nicht vor dem Zugriff von US-Behörden sicher sind, wenn sich die Datencenter in der Schweiz befinden. Das Gesetz geht sogar so weit, dass die Behörden den betroffenen IT-Dienstleistern verboten werden kann, ihre Kunden über eine Abfrage von Benutzerdaten zu informieren.
Ein gerichtlicher Beschluss ist für den Zugriff zudem nicht notwendig, weil er auf Basis von bilateralen Abkommen zwischen den US-Behörden und den Unternehmen erfolgt. Immerhin: Im Gegenzug sollen ausländische Behörden zu den gleichen Bedingungen ebenfalls Zugriff auf US-Server erhalten.
Schweizer Nutzer, die auf Nummer sicher gehen wollen, dass ihre Daten vor heimlichen Zugriffen von amerikanischen Behörden geschützt sind, sollten sich deshalb entweder für einen einheimischen Anbieter von Datenspeicher-Diensten entscheiden oder zumindest für einen anderen, nicht-US-amerikanischen.



