Teil 8: Die Risiken bei der elektronischen Aufbewahrung

Juni 15, 2012

Teil 8

Die Risiken bei der elektronischen Aufbewahrung ihrer Daten.

Die grössten Risiken bei der elektronischen Aufbewahrung liegen in der falschen Sicherung der Daten. Hierfür ist allein der Aufbewahrungspflichtige verantwortlich, auch wenn er die Datensicherung an einen Dritten delegiert. Bei der Datensicherung ist er in der Plicht regelmässig alle Daten auf Integrität und Lesbarkeit zu überprüfen.

Eine Datenmigration ist zulässig, wenn die Vollständigkeit, Richtigkeit, sowie die Verfügbarkeit und Lesbarkeit gewährleistet ist.

Nimmt man diese Pflichten nicht ernst, so besteht die Gefahr einer Strafbarkeit wegen einer Pflichtverletzung.

- Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB)

- Ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB)

- Konkurs- und Steuerdelikte

- Privatrechtliche Risiken (Garantieleistungen, Forderungen, etc.)

Ziehen Sie lieber einen juristischen Berater hinzu, der Sie in der Form und Art der Ablage berät und suchen sich ein Softwareunternehmen, das die entsprechende Software für Sie anbietet.

Autor

Serge Subits – Gründer und Geschäftsführer der igeeks AG in Zürich

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