Massenüberwachung

Der Schweizer Nachrichtendienst überwacht heute Internetnutzende im Rahmen der so genannten Kabelaufklärung flächendeckend.

Dies im Widerspruch zu früher gemachten Versprechen, wie aktuelle Recherchen des Online-Magazins Republik zeigen.

Im Sommer 2016, im Vorfeld der Abstimmung zur Revision des Nachrichten­dienst­gesetzes, hatte der Bundesrat klargestellt, es werde auch nach einer Annahme keine flächen­deckende Überwachung der Bevölkerung geben. So sagte der damalige VBS-Vorsteher Guy Parmelin, eineMassenüberwachung wie in anderen Ländern sei nicht vorgesehen. Angesichts von Befürchtungen, die Schweiz werde sich zu einem Überwachungsstaat entwickeln, gingen linke Parteien in Opposition zur geplanten Gesetzesrevision. Dies jedoch erfolglos – an der Urne wurde die Vorlage mit 65,5% Ja-Stimmen angenommen.

Tatsache ist gemäss Nachforschungen des Online-Magazins Republik aber, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2017 die Organe des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) den Internet­verkehr der Schweizer Bevölkerung massenhaft mitlesen und auswerten. Sämtliche Daten werden zudem für spätere Auftrags­suchen gespeichert.

Ausbau der Internet-Überwachung geplant

Zu dieser Gewissheit kommt das Magazin aufgrund eines Gesuches, das Anwälte und Journalisten gemeinsam mit dem Verein Digitale Gesellschaft am Tag des Inkraft­tretens des neuen Gesetzes am 1. September 2017 beim Nachrichten­dienst einreichten. Darin forderten sie, der Nachrichten­dienst müsse in ihren Fällen auf Kabel­aufklärung verzichten. Dabei beriefen sich die Gesuchsteller auf ihr Berufsgeheimnis und auf den Quellenschutz.

Die Korrespondenz im Rahmen des anschliessenden Beschwerdeverfahrens, das die Parteien bis vor Bundesgericht führten, gibt Aufschluss darüber, wie die Kabel­aufklärung heute in der Schweiz genau funktioniert. Und macht deutlich, dass die Daten­ströme von Einwohnenden der Schweiz massenhaft zum Zentrum Elektronische Operationen (ZEO), dem Cyberzentrum des Schweizer Nachrichtendienstes, wandern, wo eine detaillierte manuelle Auswertung erfolgt.

Das ist aber noch nicht alles: Künftig soll die Überwachung nach dem Willen des Nachrichtendienstes gar ausgebaut werden. Die drei grossen Anbieter Swisscom, Sunrise und Salt fallen ohnehin bereits unter die Pflicht der Kabel­aufklärung, wie sie gegenüber der Republik bestätigten. Im vergangenen Jahr erhielten aber auch kleinere Internetanbieter ein Schreiben vom ZEO, mit der Aufforderung, Angaben über ihre technische Infra­struktur zu machen. Aus dem Schreiben wird zudem deutlich, wie der NDB für die Überwachung technisch vorgeht.

Mit SEPPmail gegen unerwünschte Mitlesende

Private und Unternehmen können gegen eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs zwar wenig ausrichten. Vor ungebetenen Mitlesenden schützt aber eine bewährten Secure E-Mail Gateway- Lösung wie SEPPmail, mit der sich die gesamte E-Mail-Kommunikation zuverlässig digital signieren und verschlüsseln lässt. Dies kostengünstig und für Sender und Empfänger komfortabel im der Handhabung. Zur Anwendung kommt dabei das patentierte GINA-Verfahren für die Spontanverschlüsselung.