Sicherer Schutz vor Cyber-Crime

Neues Datenschutzgesetz: Inkrafttreten verzögert sich bis Herbst 2023

Die Arbeiten am neuen Bundesgesetz über den Datenschutz sind beinahe abgeschlossen. In Kraft treten dürfte es jedoch erst im September 2023, statt wie bisher vorgesehen im zweiten Halbjahr 2022.

Internet, Smartphones, Social Media – datenschutzrelevante, technologische Entwicklungen haben sich in den vergangenen 30 Jahren stark beschleunigt. Das heutige Bundesgesetz über den Datenschutz stammt noch aus dem Jahr 1992 und genügt dadurch den Anforderungen schon länger nicht mehr. Eine umfassende Revision wurde zwar bereits vor gut zehn Jahren in Angriff genommen, erst heute liegt jedoch eine Version vor, die den aktuellen technologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entspricht.

Ziel des neuen Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG) ist es unter anderem, die Bearbeitung persönlicher Daten zu verbessern und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Ein wichtiger Punkt ist auch die Kompatibilität mit dem EU-Recht, insbesondere mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wie der Bund in einer Mitteilung schreibt. So soll das revDSG unter anderem den freien Datenverkehr mit der Europäischen Union gewährleisten und auf diese Weise verhindern, dass die Schweizer Unternehmen in punkto Wettbewerbsfähigkeit hinter der europäischen Konkurrenz zurückbleiben.

Auch genetische und biometrische Daten sind künftig geschützt

Zu den Neuerungen des revDSG zählt unter anderem, dass künftig nur noch die Daten natürlicher Personen geschützt sind, diejenigen juristischer Personen nicht mehr. Die Definition der «besonders schützenswerten Daten» umfasst zudem neu auch genetische und biometrische Daten. Darüber hinaus wird die Informationspflicht gegenüber Personen, die von Datensammlungen betroffenen sind, ausgeweitet.

Das Parlament hatte das revDSG bereits in der Herbstsession 2020 verabschiedet. Vorgesehen war, dass es in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres in Kraft treten sollte. Gemäss einer Mitteilung des Bundes wurde der Termin nun auf den 1. September 2023 verschoben. Der dafür notwendige Entscheid des Bundesrates steht aber weiterhin aus, wie es heisst. Zu den Gründen für die Verzögerung werden keine Angaben gemacht.

Virenschutzprogramme schützen auch Daten

Unternehmen, die in der Praxis für ein Minimum an Datensicherheit sorgen wollen, verwenden mit Vorteil ein effizientes Virenschutzprogramm. Denn eine bewährte Antiviren-Software, wie beispielsweise Bitdefender, verhindert unter anderem, dass sich Unbefugte Zugang zu den unternehmenseigenen Systemen verschaffen können. Gespeicherte Daten sind dadurch relativ umfassend geschützt vor datenschutzrelevanten Vorfällen, wie beispielsweise den Aktivitäten von Cyberkriminellen.